Schöffinnen und Schöffen gesucht!

Im zweiten Halbjahr 2023 werden durch die Wahlausschüsse bei den Amtsgerichten die Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit ab dem 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 gewählt. Gesucht werden in der Gemeinde Oberbarnim insgesamt zwei Personen, die am Landgericht Frankfurt (Oder) als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Gesucht werden geeignete Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Oberbarnim wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, sowie Personen die sich im Vermögensverfall befinden (überschuldet, zahlungsunfähig oder insolvent) sind von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffinnen und Schöffen gewählt werden.

Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet, sowie Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt. Die Schöffinnen und Schöffen müssen Beweise würdigen, das heißt die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen bzw. einer Schöffin verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.

Interessierte für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bewerben sich bitte schriftlich bis zum 31. März 2023 bei der Gemeinde Oberbarnim über das Amt Märkische Schweiz, Außenstelle Rehfelde, Elsholzstraße 4, 15345 Rehfelde. Das Bewerbungsformular mit den benötigten Angaben kann von der Internetseite des Amtes Märkische Schweiz heruntergeladen werden.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Idczak telefonisch (033433 / 150-300) oder per E-Mail (buergerdienste@amtms.de) zur Verfügung.

Weitergehende Informationen zum Schöffenamt sind auf den Seiten des Ministeriums der Justiz unter https://www.mdj.brandenburg.de abrufbar.

Buckow (Märkische Schweiz), 04.01.2023

Marcel Kerlikofsky

Amtsdirektor